Plakette fällig?

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Preise im Überblick

Hauptuntersuchung Motorrad

Hauptuntersuchung Motorrad

95

(inkl. MwSt.)

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  • inkl. Abgasuntersuchung
  • 66€ ohne Abgasuntersuchung
  • Nachkontrolle: 20€
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Hauptuntersuchung PKW

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165

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Hauptuntersuchung Anhänger

Hauptuntersuchung Anhänger

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  • Bis 750kg
  • Gebremster Anhänger: 69€
  • Nachkontrolle: 6€
Untersuchung nach §41 u. §42 BO-Kraft

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  • inkl. Abgasuntersuchung
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  • 35€ §42(2) ohne AU

Schritt für Schritt

Plakette fällig? So geht’s

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Ob mit festem Wunschtermin oder ganz spontan:

Wir sind felxibel für Sie da und nehmen Ihr Fahrzeug für die Hauptuntersuchung direkt in Empfang.

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02

Kfz-Hauptuntersuchung

Als GTÜ-Partner führen unsere qualifizierten Prüfingenieure die Hauptuntersuchung Ihres Fahrzeugs direk bei uns vor Ort- schnell, komfortabel und zuverlässig- durch.

Besteht Ihr Fahrzeug die Prüfung, erhalten Sie die HU-Plakette selbstverständlich sofort. So sparen Sie Zeit, Wege und profitieren von usnerem Rundum-Service für Ihre Mobilität.

30 min
Kfz-Hauptuntersuchung
03

Nach der HU: Alles im Blick

Nach der Hauptuntersuchung besprechen wir auf Wunsch alle Ergebnisse Ihres Fahrzeugs mit Ihnen. So behalten Sie jederzeit den Überblick über Ihr Fahrzeug.

Transparent, verständlich und direkt von unseren Experten - für Ihre Sicherheit.

1 min
Nach der HU: Alles im Blick

Unser Team

Kompetenz und Vertrauen in jeder Prüfung

Muzaffer Cemre Özdemir

Prüfingenieur- & Kfz-Sachverständiger


Hauptuntersuchung inkl. AU

Oldtimer Begutachtung

Personenbeförderung BOKraft

Änderungsabnahme


Schadensgutachten

Muzaffer Cemre Özdemir

Mohamed Oulad Hammou

Prüfingenieur- & Kfz-Sachverständiger


Hauptuntersuchung inkl. AU

Oldtimer Begutachtung

Personenbeförderung (BOkraft)

Änderungsabnahme

Schadensgutachten


Mohamed Oulad Hammou

Saeed Rafiei

Prüfingenieur- & Kfz-Sachverständiger


Hauptuntersuchung inkl. AU

Oltimer Begutachtung

Personenbeförderung BOKraft

Änderungsabnahme


Schadensgutachten


Saeed Rafiei

Abdesselam Mribih

Prüfingenieur- & Kfz-Sachverständiger


Hauptuntersuchung inkl. AU

Oltimer Begutachtung

Personenbeförderung (BOKraft)

Änderungsabnahme

Abdesselam Mribih

Unsere Leistungen

Amtliche Untersuchungen

Hauptuntersuchung §29 StVZO

Hauptuntersuchung §29 StVZO

Siehe Infos
Änderungsabnahme §19(3) StVZO

Änderungsabnahme §19(3) StVZO

Siehe Infos
Oldtimerbegutachtung §23 StVZO

Oldtimerbegutachtung §23 StVZO

Siehe Infos
Personenbeförderung §41-42 BOKraft

Personenbeförderung §41-42 BOKraft

Siehe Infos
Gasanlagenprüfung

Gasanlagenprüfung

Siehe Infos
Schadstoffplakette

Schadstoffplakette

Siehe Infos

Unsere Leistungen

Schaden und Zusätzlich Bewertung

Unfallgutachten

Unfallgutachten

Siehe Infos
Fahrzeugbewertung

Fahrzeugbewertung

Siehe Infos
Leasingrückgabe

Leasingrückgabe

Siehe Infos

FAQ

Du hast Fragen?
Wir haben die Antworten

Achten Sie auf den Ablaufmonat Ihrer Prüfplakette. Ein Überziehen kann in Zukunft doppelt teuer werden, denn neben dem erhöhten Prüfentgelt droht ein Verwarnungs- oder Bußgeld. Nutzen Sie deshalb den Service der GTÜ und registrieren Sie sich kostenfrei unter hu-erinnerung.gtue.de für eine rechtzeitige E-Mail-Erinnerung an die nächste Hauptuntersuchung Ihres Fahrzeugs. (Die dort eingetragenen Daten werden von der GTÜ nur für diesen Zweck verwendet.)

Die Preise für die Hauptuntersuchung (HU) hängen von mehreren Faktoren ab:

  • In welchem Bundesland wollen Sie Ihr Fahrzeug zur Prüfung vorstellen?
  • Welche Prüfart (Hauptuntersuchung mit oder ohne Untersuchung des Motor- und Abgasmanagements (UMA, Nachfolge der AU), Änderungsabnahmen usw.) möchten Sie?
    Ist vielleicht auch eine Kombination von Prüfungen gewünscht oder erforderlich (HU und Änderungsabnahme)?
  • Welches Fahrzeug (Pkw, Lkw, Motorrad, Anhänger mit oder ohne Bremse usw.) wollen Sie vorstellen?
  • Wie hoch ist die zulässige Gesamtmasse Ihres Fahrzeugs?

Aufgrund dieser Parameter variieren die Kosten für die HU. Alle amtlich anerkannten Überwachungsorganisationen wie die GTÜ müssen ihre Prüfentgelte der zuständigen Aufsichtsbehörde der Bundesländer melden und dürfen von diesen Entgelten nicht abweichen.

Die Prüferin oder der Prüfer wird Ihre Fragen gerne beantworten und offene Punkte zur Hauptuntersuchung wie z. B. Kosten und Fristen klären.

Daher empfehlen wir Ihnen, Ihre Anfragen direkt an Ihre GTÜ-Partnerin/Ihren GTÜ-Partner vor Ort zu richten.

Gibt es von der GTÜ ein paar Tipps, wie man sich auf den HU-Termin vorbereiten kann?

Eine bevorstehende Hauptuntersuchung (HU) macht vielen Auto- und Motorradfahrerinnen und -fahrern Kopfzerbrechen: „Kommt mein Fahrzeug ohne Beanstandungen durch?“ Vergessen Sie den Stress – bereiten Sie sich einfach mit der GTÜ auf diesen Termin vor. Informieren Sie sich hier über Wichtiges zur Hauptuntersuchung (HU).

Gehen Sie außerdem die HU-Checkliste Punkt für Punkt durch. Wenn Sie alle Fragen mit Ja beantworten können, macht auch Ihr Fahrzeug bei der Hauptuntersuchung eine gute Figur. Um sicherzugehen, besuchen Sie eine Fachwerkstatt Ihres Vertrauens.

Sofern Ihr Fahrzeug von der GTÜ untersucht wurde, kann jederzeit ein Nachdruck des HU-Berichts für Sie angefertigt werden. Wenden Sie sich hierzu an Ihre nächste GTÜ-Prüfstelle oder an die GTÜ-Zentrale unter Fon 0711 97676-571.

Bewahren Sie den Untersuchungsbericht bitte sorgfältig zu Hause auf, damit Sie ihn nach Verkehrskontrollen oder bei der Wiederzulassung griffbereit haben.

Führen Sie aus Sicherheitsgründen nur eine Mehrfertigung (Kopie) des HU-Berichts mit sich. Situationsbedingt kann das bei einer Kontrolle bereits ausreichen. Wenn nicht, müssen Sie das Original in der Polizeidienststelle nachreichen. Das ist zwar mit einem erhöhten Aufwand für Sie verbunden, hat aber den Vorteil, dass Sie das Original an einem sicheren Ort aufbewahren können.

Abweichungen und Mängel, die an Ihrem Fahrzeug festgestellt werden, werden auf der Vorderseite des HU-Untersuchungsberichts dokumentiert. Folgende Befunde werden unterschieden:

Ohne festgestellte Mängel

Ihr Fahrzeug weist „keine erkennbaren Mängel“ auf und befindet sich in einem verkehrssicheren Zustand. Das Fahrzeug erhält von der Prüfingenieurin/vom Prüfingenieur die Prüfplakette.

Hinweise

Hinweise gelten nicht als Mängel. In den HU-Bericht können auch Hinweise an die Fahrzeughalterin/den Fahrzeughalter auf sich abzeichnende Mängel durch Verschleiß, Korrosion oder andere Umstände aufgenommen werden.

Geringer Mangel

Ihr Fahrzeug weist StVZO-relevante Mängel auf, bei denen eine zeitnahe Verkehrsgefährdung nicht zu erwarten ist. Die festgestellten Mängel müssen der Fahrzeughalterin oder Fahrerin bzw. vom Fahrzeughalter oder Fahrer dennoch unverzüglich und vollständig behoben werden.

Wenn die unverzügliche Mängelbeseitigung erwartet werden kann, so ist die Zuteilung einer Prüfplakette durch die Prüfingenieurin/den Prüfingenieur ohne Nachprüfung möglich. Aber bei geringen Mängeln besteht kein Anspruch auf Zuteilung der Prüfplakette!

Beispiel: Eine von mehreren Kennzeichenleuchten leuchtet nicht.

Erheblicher Mangel

Wenn Ihr Fahrzeug einen oder mehrere „erhebliche Mängel“ aufweist, darf die Prüfingenieurin/der Prüfingenieur keine Prüfplakette zuteilen. Die festgestellten Mängel bedeuten, dass eine Verkehrsgefährdung zu erwarten ist. Eine Nachprüfung zur Feststellung der Beseitigung aller geringen und erheblichen Mängel ist deshalb zwingend erforderlich.

Beispiel: Die Bereifung hat eine zu geringe Profiltiefe, das heißt unter 1,6 mm bei Pkw.

Gefährlicher Mangel

Wenn „erhebliche Mängel“ eine direkte und unmittelbare Verkehrsgefährdung darstellen, liegen „gefährliche Mängel“ vor. Dabei erfolgt zwar keine unmittelbare Untersagung des Fahrzeugbetriebs und keine Benachrichtigung der Zulassungsbehörde; eine Nachprüfung zur Feststellung der Beseitigung aller geringen, erheblichen und gefährlichen Mängel ist jedoch zwingend erforderlich.

Beispiel: Alle Bremsleuchten an einem Fahrzeug funktionieren nicht.

Verkehrsunsicher

Wenn „gefährliche Mängel“ eine direkte und unmittelbare Verkehrsgefährdung darstellen, darf das Fahrzeug nicht mehr auf öffentlichen Straßen betrieben werden. Die Prüfingenieurin/der Prüfingenieur muss die vorhandene Prüfplakette entfernen und die Zulassungsstelle unverzüglich über den Fahrzeugzustand in Kenntnis setzen.

Das Fahrzeug muss auf fremder Achse in die nächste Werkstatt transportiert werden. Eine Nachprüfung zur Feststellung der Beseitigung aller Mängel ist zwingend erforderlich.

Beispiel: Die Wirkung der Bremse ist nicht ausreichend und es besteht die Gefahr eines Bremsausfalls.

Wenn Ihr Fahrzeug keine Prüfplakette erhalten hat, ist nach Behebung aller Mängel eine Nachprüfung fällig. Innerhalb eines Monats muss das Fahrzeug bei einer Untersuchungsstelle zur Nachprüfung der Beseitigung aller Mängel vorgeführt werden. Die festgestellten Mängel müssen unverzüglich und vollständig behoben werden.

Sollten Sie die Nachprüfung nicht wahrnehmen, müssen Sie sich im Klaren darüber sein, dass bei einer Polizeikontrolle das Überziehen der Frist mit einem Bußgeld geahndet werden kann. Wenn die Frist für die Wiedervorführung überschritten wird, sind eine erneute Hauptuntersuchung und die damit verbundenen Kosten fällig.

Bußgeld bei der Fristüberschreitung?

Bei einer um mehr als zwei Monate verspäteten Vorführung zur Hauptuntersuchung (Überschreitung der Frist) muss eine vertiefende Untersuchung durchgeführt werden. Das bedingt ein um 20 % erhöhtes Entgelt. Bei einer Polizeikontrolle kann je nach Dauer der Fristüberschreitung ein Bußgeld und ggf. ein Punkt in Flensburg fällig werden.

Beispiel für die Fristüberschreitung bei einem Pkw:

  • bei zwei bis vier Monaten: 15 Euro
  • bei vier bis acht Monaten: 25 Euro
  • mehr als acht Monate: 60 Euro und 1 Punkt in Flensburg

Bei einem unverschuldeten Unfall übernimmt die Haftpflichtversicherung des Unfallverursachers die Kosten für das Unfallgutachten vollständig. Geschädigte haben das Recht, einen unabhängigen Kfz-Gutachter ihrer Wahl zu beauftragen.

Ein Unfallgutachten ist sinnvoll, wenn der Schaden die Bagatellgrenze ca. 750 Euro übersteigt. Unterhalb dieser Grenze reicht meist ein Kostenvoranschlag. Ab höheren Schäden sichert ein Gutachten wichtige Ansprüche wie Wertminderung und Nutzungsausfall.

Nein. Du bist nicht verpflichtet, den Gutachter der gegnerischen Versicherung zu akzeptieren. Nach deutschem Schadensersatzrecht darfst du einen unabhängigen Kfz-Sachverständigen deiner Wahl beauftragen.

Damit Sie nicht irgendwann eine Mängelkarte hinter dem Scheibenwischer vorfinden, achten Sie auf die Daten, die Ihnen die Prüfplakette auf dem hinteren Kennzeichen anzeigt. Darauf zu sehen ist der Monat und das Jahr, in dem die nächste Hauptuntersuchung erforderlich ist. Die Farbe der Plakette wechselt jährlich und gibt ebenfalls Aufschluss über das Jahr der Fälligkeit. Insgesamt gibt es sechs verschiedene Farben. Ihre Abfolge wiederholt sich nach sechs Jahren.

Wenn Ihr Auto keine oder nur geringe Mängel aufweist, kann die GTÜ-Prüfingenieurin bzw. der GTÜ-Prüfingenieur eine gültige Plakette mit der aktuellen Farbe auf Ihr amtliches Kennzeichen kleben. Die Mangelbehebung muss dennoch unverzüglich erfolgen. Am 20.05.2018 wurde eine neue Mangelkategorie eingeführt: Künftig gibt es bei der technischen Überprüfung neben dem „geringen Mangel“ und dem „erheblichen Mangel“ auch die Kategorie „gefährlicher Mangel“. Konkret bedeutet das für die Autofahrerin/den Autofahrer, dass sie/er mit diesem Mangel den Verkehr gefährdet. Aber sie/er darf dennoch mit seinem Fahrzeug nach Hause oder besser gleich in die Kfz-Fachwerkstatt zur Reparatur fahren.

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